Meldung von Tierbestand auch für Hobbyhalter (Pferde, Bienen, Schweine, Schafe, Geflügel NRW
13/01/15 15:31 Abgelegt in:
TierbestandsmeldungMeldung von Tierbestand auch für Hobbyhalter ( Pferde, Bienen, Schweine, Schafe, Geflügel ...)Nordrhein-Westfalen
Wer in Nordrhein-Westfalen
Haustiere , Tiere wie:
Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder
Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft nicht nur
Landwirte, sondern auch
Hobbyhalter und
gewerbliche Tierhalter. Eine Meldung ist zwingend erforderlich, auch wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat.
Stichtag für die Meldung der Tierzahlen ist jeweils der 1. Januar. Eine Ausnahme gilt für
Rinderhalter, denn hier kann die
Tierseuchenkasse NRW auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden
Rinder gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme gilt für Halter von
Masthähnchen, Puten, Enten oder Gänsen. Sie geben nur den Jahreshöchstbesatz an. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Tierseuchenkasse zu finden.
Meldung der Tierzahlen
Halter von Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand schriftlich bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden.
Meldebogen 2015
Meldebogen 2015
Meldung von Viehhändlern/Sammelstellen
Bitte füllen Sie nur die Felder aus, die für Sie zutreffen, das heißt, mit Tierarten, die von Ihnen gehalten werden; Felder mit Tierarten, die nicht von Ihnen gehalten werden, müssen frei bleiben.
Meldung über Internet
Der Zugang für die Online- Meldung zum 1. Januar bzw. 15. Februar erfolgt über www.tierzahlenmeldung-nrw.de.
Die Anmeldung erfolgt mit der Registriernummer und der dazugehörigen PIN.
Hier finden Sie eine Arbeitsanweisung, nach der Sie Ihre neue bzw. abgelaufene PIN (HIT- und ZID-Datenbank) ändern können:
Der Zugang für die Online-Meldung ist nur in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar eines jeden Jahres möglich.
Quelle: www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/ ,
Stand Januar 2015
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Tierseuchenkasse NRW -
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