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Katzenhaltung | Nachbarschaftsrecht Katzennetz: Allein die Optik entscheidet

Wird die Hausfassade einer Wohnungseigentumsanlage dadurch verunstaltet, das ein Wohnungseigentümer an seinem Balkon ein Katzennetz anbringt, dann muss dieses wieder entfernt werden, wenn dies die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Katzennetz durch einen Eingriff in das Mauerwerk befestigt wurde oder nicht. Entscheidend ist alleine der optische Eindruck.
Bayerisches Oberstes Landesgericht
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(Lilly und Paula beim Sonnenbaden)

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