Reitunfall | Sturz vom Pferd nach Zusammentreffen mit freilaufenden Hund

Reitunfall | Sturz vom Pferd beim Zusammentreffen mit freilaufenden Hund
Reitunfall | Sturz vom Pferd beim Zusammentreffen mit freilaufenden Hund. Pferde sind scheue Fluchttiere. Kein Wunder daher wenn bei freilaufenden Hunde und den Einsatz von schrillen Hundepfeifen, Pferde scheuen, steigen und die Reiter abwerfen. Jedoch stellt sich die Frage: Haftet der Hundehalter für die Verletzungen der Reiter bei dem verursachten Pferdesturz?

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Hundehalterin nicht deswegen haftet, weil sich ein Pferd durch einen Pfiff mit der Hundepfeife erschreckt und es infolgedessen zu einem Sturz kommt, bei dem sich der Reiter verletzt.

Zwei Reiter trafen bei einem Ausritt auf eine Hundehalterin mit Ihrem Hund. Der freilaufende Hund folgte den Pferden der Reitern. Daraufhin pfiff die Hundehalterin zunächst einmal, dann noch mindestens ein weiteres Mal mit der Hundepfeife, um den Hund zur Umkehr zu bewegen. Dies gelang, allerdings gingen die Pferde der Reiter durch und warfen beide Reiter ab.

Pferde scheuen wegen lauten Pfiffen aus der Hundepfeife

Die Reiter behaupten, die Pferde hätten wegen der Pfiffe der Hundehalterin und wegen des herannahenden Hundes gescheut. Die Hundehalterin hafte daher für die durch den Sturz der Reiter und deren Verletzungen .
Die Haftpflichtversicherung der Hundehalterin bezahlte 1.000 Euro Schmerzensgeld an den verletzten Reiter. Dieser fordert mit der Klage weitere 4.000 Euro Schmerzensgeld sowie die Feststellung, dass die Halterin des Hundes für alle Unfallfolgen hafte.

Haftung der Hundehalterin für den Sturz vom Pferd bei mehrmaligen Pfeifen
Das Landgericht Karlsruhe hatte angenommen, dass die Hundehalterin mit einer Quote von 30% für die Unfallfolgen haftet. Die Hundehalterin hätte nach Auffassung des Landgerichts nach dem ersten Pfiff mit der Hundepfeife keine weiteren Pfiffe abgeben dürfen. Die Hundehalterin hätte erkennen können und müssen, dass die Pferde auf ihre weiteren Pfiffe reagieren würden.

Hundehalter darf Hund mit Hundepfeife mehrmals zurück rufen
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts waren die Pfiffe mit der Hundepfeife als angemessene und naheliegende Reaktion Halterin auf das Verhalten des Hundes einzustufen. Es konnte nicht festgestellt werden, dass die Hundehalterin eine Schreckreaktion der Pferde auf die Pfiffe wahrgenommen habe. Die Beklagte hafte auch nicht als Halterin des Hundes für die Folgen des Unfalls.

Was war für den Sturz vom Pferd ursächlich? Hund oder Hundepfeife?
Der Kläger konnte nicht beweisen, dass das Durchgehen der Pferde durch den Hund verursacht wurde. Grund für die Reaktion der Pferde waren vielmehr – auch nach Darstellung des Klägers selbst – die Pfiffe der beklagten Hundehalterin, die in der konkreten Situation aber sozialadäquat waren.

Keine Haftung für Sturz eines Reiters nach Pfiffen einer Hundehalterin mit Hundepfeife - Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Karlsruhe


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