Spat | Pferdekauf Spat Erkrankungen des Sprunggelenks beim Pferd Rückgabe & Schadenersatz

Spat | Pferdekauf: Spat Arthrose beim Pferd - Rückgabe des Pferdes & Schadenersatz

Das neu gekaufte Pferd leidet an Spat? Muss der Verkäufer ein an Spat erkranktes Pferd zurücknehmen und den Kaufpreis des Pferdes an den Käufer zurückerstatten? Welche Rechte hat der Käufer eines an Spat erkrankten Pferdes? Wann stellt die Spat-Erkrankung einen Mangel des Pferdes beim Pferdekauf dar? Wann berechtigt die Erkrankung des Pferdes den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag?

Grundsätzliches vorab:
Spat bei einem Pferd stellt beim Pferdekauf keinen Mangel des gekauften Pferdes dar wenn das Pferd keine Symptome wie z.B.Lahmheit zeigt.

Sie haben ein Pferd gekauft, bei dem festgestellt wurde, dass das Pferd unter der Gelenkkrankheit Spat leidet? Sie haben ein Pferd als ein gesundes Pferd verkauft? Es stellt sich heraus, dass bei dem veräußerten Pferd artirische Entzündungen im Sprunggelenk sogenanntes Spat diagnostiziert wurde? Der Pferdekäufer verlangt den Kaufpreis zurück und möchte das Pferd zurückgeben?

Die Pferdekrankheit SPAT

Spat weit verbreitete Sprunggelenkserkrankung beim Pferd

Spat gehört zu den häufigsten Krankheiten unter denen Reitpferde und Fahrpferde leiden. Allerdings ist Spat eigentlich keine einzelne Krankheit, sondern ein Sammelbegriff für mehrere Erkrankungen, die alle mit Schmerzen und Entzündungen im Bereich des Sprunggelenks des Pferdes einhergehen

Was spricht man von Spat beim Pferd?

Ein Spat beim Pferd ist eine Erkrankung eines oder beider Sprunggelenke. Er führt bei Pferden häufig zu Lahmheit. Das Sprunggelenk setzt sich aus mehreren kleinen Knochen zusammen. Beim Spat entzünden sich diese kleinen, wenig beweglichen Gelenke (straffe Gelenke).

Was ist Spat?
Als Spat bezeichnet man arthritische Erkrankungen des Sprunggelenks beim Pferd. akute Entzündungen der Gelenke, der Knochen und auch der Knochenhaut des Sprunggelenkes. Jedoch fallen darunter auch Schädigungen der Gelenkoberflächen sowie Umbildungen der Knochen, welche durch chronische Entzündungen verursacht werden. Leidet das Pferd chronisch an Spat, so kann dies zu einer Versteifung des Sprunggelenkes führen. Im schlimmsten Fall kann die Erkrankung dazu führen, dass sich das Pferd nicht mehr bewegen kann und eingeschläfert werden muss.


Wann ist Spat ein Mangel bei einem Pferd?

Spat kein Mangel bei älterem Reitpferd

Im Fall eines älteren Reitpferdes hatte das AG Bad Gandersheim entschieden, dass die vorliegenden Röntgenbefunde bei einem 10jährigen Reitpferd im Sinne von Spat ohne eingehenden klinschen Befund keinen Mangel darstellen. Konkret hatte ein Sachverständiger festgestellt, dass das Pferd röntgenologisch feststellbare Veränderungen im Sinne von Spat aufwies. Die Veränderung war nur von geringem Grad, aber nicht heilbar. Ausschlaggebend war jedoch, dass sich laut dem Sachverständigen mit keiner Untersuchungsmethode die Veränderung zu einem Zeitpunkt bewerten lässt, der länger als 6 Wochen zurückliegt.

Daher eignet sich Spat auch nicht für die Regelung der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf zu Gunsten des Käufers (§ 476 BGB), wenn es darum geht ein Vorliegen über einen mehr als sechswöchigen Zeitraum nachzuweisen (AG Bad Gandersheim Urteil vom 23.03.2004, 4 C 32/03, RdL 2005, 66).

Ähnlich entschied das LG Lüneburg in einem Urteil, wonach sich Röntgenbefunde im Sinne von Spat nicht für eine Beweislastumkehrregelung gem. § 476 BGB eignen, wenn innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe des Pferdes eine Lahmheit auftritt (LG Lüneburg Urteil vom 16.03.2004, 4 O 322/03, RdL 2005, 66).

Spat ist nur Mangel, wenn er Lahmheit verursacht
Das OLG Hamm entschied, dass ein Röntgenbefund im Sinne von Spat selbst noch kein Beweis für eine klinisch relevante Erkrankung und damit eine Beeinträchtigung des Gebrauchs darstellt. Es handelt sich bei Spat nur dann um einen Mangel, wenn er Lahmheit verursacht.

Auch das OLG Hamm bestätigte, dass keine Beweislastumkehr ausgelöst wird, wenn die durch Spat verursachte Lahmheit innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe auftritt (OLG Hamm Urteil).

In einem anderen Fall wurde im Kaufvertrag die Verwendung als Dressurpferd in Turnieren der Klasse M und S vorausgesetzt. Bei dem Pferd war die die Erkrankung mit Spat bereits bei Übergabe so weit fortgeschritten, dass nach Übergabe eine leichte bis mittlere Lahmheit des Pferdes jederzeit auftreten konnte (und nachweislich auch aufgetreten ist). Das Gericht entschied, dass es sich dabei um eine für den Käufer nachteilige Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Pferdes handelte und damit ein Mangel vorlag (OLG Stuttgart 2006).


Rücktritt vom Kaufvertrag bei Vorliegen von Spat:
Kann man ein an Spat erkanntes Pferd dem Verkäufer zurückgeben? Muss der Verkäufer ein an Spat erkranktes Pferd zurücknehmen?
Wenn Spat Lahmheitserscheinungen bei einem Pferd auslöst, dann ist der Käufer des Pferdes zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. So entschied das LG Münster in einem Fall, bei dem zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs Röntgenbefunde der Röntgenklasse III bis IV im Sinne von Spat für das verkaufte Pferd vorlagen. Dies entspräche nicht der Sollbeschaffenheit, denn das Pferd wurde ausdrücklich als Reitpferd verkauft.

Ein Sachmangel wurde bejaht, auch wenn zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs noch kein klinischer Befund vorlag. So führte ein Sachverständiger aus, dass die Erkrankung der rechten Hintergliedmaße schließlich zu einer Lahmheit der rechten Vordergliedmaße geführt habe (LG Münster Urteil vom 02.07.2007, 10 O 240/06, BecksRS 2007, 18828).

Anwalt für Pferderecht Ackenheil Praxistipp
Anhand der verschiedenen Urteile zu der Thematik Spat beim Pferd, erkennt man wie wichtig die Durchführung einer Ankaufsuntersuchung vor dem Kauf eines Pferdes sowie die vertragliche Vereinbarung des Verwendungszweckes des Pferdes und das schriftliche festhalten im Kaufvertrag sind.


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Als Experte für Pferderecht ist Rechtsanwalt Ackenheil seit über 15 Jahren auf die Themengebiete Recht rund ums Pferd spezialisiert und bundesweit tätig. Um umfassend rechtlich kompetent auf dem Gebiet des Tierarzthaftungsrechts beraten zu können und hierfür tierärztliche Diagnosen, Befunde, Therapien, Operationstechniken, tierärztliche Rechnungen, Gutachten ect. korrekt bewerten zu können müssen selbstverständlich auch medizinrechtliche Kenntnisse mit einfliessen. Ein hervorzuhebendes Merkmal der Pferderechtskanzlei Ackenheil ist hierbei der fachübergreifende Zusammenschluss der Rechtsgebiete Medizinrecht | Tiermedizinrecht | Tierarzthaftung.



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