10/09/13 17:39 Abgelegt in:
Vereinsrecht,Verein Vereinsrecht: Ehrenamtliche Helfer nur beim Helfen unfallversichertEhrenamtliche Helfer stehen nur bei einem Helfereinsatz unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine für die Ehrenamtlichen veranstaltete Dankesfeier ist dagegen Privatsache und daher nicht versichert,....
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