Keine Gänse im reinen Wohngebiet

Keine Gänse im reinen Wohngebiet
Gänse dürfen nicht im reinen Wohngebiet wohnen. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte am Mittwoch, 1. Juli 2015, den Verweis zweier Gänse aus der Stadt Pulheim (Az.: 23 K 42/14). Die Vögel seien besonders schreckhaft und als Haustiere in Wohngebieten nicht üblich. Pulheim hat 53.000 Einwohner und grenzt im Osten unmittelbar an Köln an. Im Stadtteil Stommeln hat das klagende Ehepaar ein Grundstück mit rund 1.000 Quadratmetern. Seit Jahren hält es dort immer wieder verschiedene Kleintiere, zuletzt zwei Gänse.
Auf die Beschwerde von Nachbarn gab die Stadt Pulheim dem Ehepaar auf, die Gänse zu entfernen. Dagegen wehrte es sich mit dem Argument, die Tiere würden in einem Stall gehalten, so dass es nachts keinen Lärm gebe. Zudem passten Gänse zum ländlichen Charakter von Stommeln. Doch das Verwaltungsgericht interessierte sich für das Erscheinungsbild des immerhin gut 8.000 Einwohner großen Ortes nicht. Rechtlich gesehen handele es sich um ein reines Wohngebiet. Dort seien „neben dem Wohnen nur solche Nutzungen zulässig, die typischerweise mit dem Wohnen verbunden sind und das Wohnen nicht wesentlich stören“.
Danach seien Tiere durchaus erlaubt – aber nur solche, die in Wohngebieten üblich seien, etwa Hunde, Katzen und Kaninchen. Gänse dagegen gehörten nicht dazu. Sie seien zudem besonders schreckhaft und könnten daher die Wohnruhe stören.
Tieranwalt Ackenheil
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