WEIDEUNFALL | HAFTUNG PFERDEPENSION: Pferd verletzt Stute

Weideunfall Haftung Pferdepension: Pferd verletzt Stute
Ein durch einen „hengstischen“ Ausbruch eines Wallachs entstandenen Schaden ( WEIDEUNFALL) an einem anderen Pferd (hier: Stute) kann der Tierhüter des Tieres (Pferdepension) von der Halterin des Pferdes nicht ersetzt verlangen.
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