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Zu hohe Hundesteuer kommt einem Hundeverbot gleich

Zu hohe Hundesteuer kommt einem Hundeverbot gleich

Auch für sogenannte Kampfhunde / Listenhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde dürfen Kommunen keine Steuer von 2.000 Euro pro Jahr erheben. Denn dies ist für die Halter „erdrosselnd“ und kommt faktisch einem Verbot gleich...weiterlesen ...

Hundesteuer: Kampfhundesteuer von 2000 € gleicht einem KAMPFHUNDEVERBOT und ist unzulässig

Hundesteuer: Kampfhundesteuer von 2000 € gleicht einem KAMPFHUNDEVERBOT und ist unzulässig
Eine kommunale Kampfhundesteuer in Höhe von 2000 € pro Jahr ist unzulässig, da sie einem Kampfhundeverbot in der Gemeinde gleichkommt...weiterlesen ...