17/03/16 16:02 Abgelegt in:
KampfhundeverordnungKampfhundeverordnung (Bayern) In Bayern werden bestimmten Hunderassen generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ unterstellt. Diese Hunderassen werden im Gesetz "
Kampfhunde" genannt. Die entsprechende Verordnung heißt "
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" – im Volksmund auch
Kampfhundeverordnung genannt…
weiterlesen ...Tags:Gefahrenhundeverordnung,Gefahrhundegesetz Bayern ,Kampfhund,Listenhund,gefährlicher Hund,Einstufung gefährlicher Hund