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Haltungserlaubnis für sog. Kampfhund / Listenhunde, gefährliche Hunde darf nicht umgangen werden

Haltungserlaubnis für sog. Kampfhund / Listenhunde, gefährliche Hunde darf nicht umgangen werden
Ist ein von Gesetz sog. Kampfhund / Listenhund ( als gefährlich eingestufter Hund ) ohne die in Rheinland-Pfalz vorgeschriebene behördliche Haltungserlaubnis gekauft worden, führt die Weitergabe des Hundes ( hier: American Staffordshire Terrier) innerhalb der Familie nicht zu einer nachträglichen Genehmigung der Hundehaltung...weiterlesen ...